Wahlen 2024

Link zur Briefwahl

Briefwahl FAQ's

Falls es Ihnen am Wahltage nicht möglich ist, Ihr Wahllokal während der Wahlzeit (09.06.2024, 8:00 bis 18:00 Uhr) aufzusuchen, haben Sie die Möglichkeit zur Briefwahl.

Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits oder werden allen Wahlberechtigten in den nächsten Tagen zugestellt. Auf dessen Rückseite befindet sich der Briefwahlantrag.

Sie können direkt über einen Link auf unserer Homepage: https://www.neuhausen-fildern.de/Rathaus/Gemeinderat-neu/Wahlen-2024 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Unter diesem Link finden Sie ein elektronisches Antragsformular für die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Dieses kann dann ausgefüllt direkt an das Wahlamt übersandt werden.

Durch das Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung gelangen Sie ebenfalls zu dem Antragsformular.

Alternativ können Sie das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen oder uns ein formloses Antragsschreiben unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls anderer Zieladresse als den Hauptwohnsitz senden. Den Antrag senden Sie bitte an die Gemeinde Neuhausen – Wahlamt – Schlossplatz 1 – 73765 Neuhausen, gerne können Sie ihn direkt in einen der Rathausbriefkästen einwerfen.

Nein, dieser kann vom Grundsatz her nur jeder für sich selbst stellen. Ausnahme: Für Dritte ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen dann möglich, wenn eine Vollmacht vorgelegt wird. Dasselbe gilt für die Abholung: Für Dritte ist eine Abholung der Briefwahlunterlagen möglich, wenn ein (zum Beispiel formloser) Antrag vorgelegt wird, der eine Vollmacht für die Überbringung der Briefwahlunterlagen an ihn enthält. Eine Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher können elektronische Anträge nur für die eigene Person gestellt werden.

Europawahl:

Stimmzettel ausfüllen, diesen in den weißen Stimmzettelumschlag legen und zukleben. Den weißen Europawahl-Wahlschein unterschreiben und zusammen mit dem weißen ausgefüllten Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag legen und zukleben. 

Kommunalwahlen:

Stimmzettel Gemeinderat ausfüllen, diesen in den rosa Stimmzettelumschlag legen und zukleben.

Stimmzettel Kreistag ausfüllen, diesen in den hellgrünen Stimmzettelumschlag legen und zukleben.

Stimmzettel Regionalwahl ausfüllen, diesen in den orangenen Stimmzettelumschlag legen und zukleben.

Alle drei Stimmzettelumschläge in den gelben Wahlbriefumschlag legen, gelben Wahlschein unterschreiben und diesen mit den drei Stimmzettelumschlägen in den gelben Wahlbriefumschlag einlegen und zukleben.

Die verschlossenen und ausgefüllten Briefwahlunterlagen werfen Sie am besten direkt in einen der Rathausbriefkästen (Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen) ein.

Wenn Sie den Wahlbrief auf dem Postweg verschicken, müssen Sie ihn nicht frankieren, sofern er innerhalb vom Bereich der Deutschen Post AG aufgegeben wird.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis spätestens zum Wahltag, 9. Juni 2024, 18 Uhr bei der Gemeindebehörde sein muss.

Nein, das sind sie nicht. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen erhalten alle Wahlberechtigten im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Stimmzettelvorabversands. Jedem Wahlberechtigten – also nicht nur den Briefwählern – werden die Kommunalwahlstimmzettel zugesandt, der Europawahlstimmzettel ist erst im Wahllokal erhältlich. Dies hängt mit wahlrechtlichen Vorgaben zusammen.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel ohne Umschläge grundsätzlich allen Wahlberechtigten vorab zugehen müssen – es sind nicht die Briefwahlunterlagen.

Bei den Briefwahlunterlagen sind alle Stimmzettel, für die eine Wahlberechtigung besteht, mit Umschlägen und Merkblättern sowie dem Wahlschein, der unterschrieben werden muss, enthalten.

Mit entsprechender Vollmacht ist die Abholung auch für Dritte möglich. Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Im Europawahlrecht gilt: Von dieser Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt (§ 27 V l.S. EuWO). Dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Briefwahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Eine derartige Begrenzung der Vertretung ist im Kommunalwahlrecht nicht verankert.

Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Hier kann vor Ort auch gleich die Stimmabgabe ausgeübt werden (Wahlkabine und Urne stehen im Eingangsbereich des Rathauses).

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr beantragt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen auch noch danach.

Dies ist zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung am Wahlwochenende. In diesem Fall besteht die Möglichkeit zur Briefwahl auch noch am Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Und in besonderen Fällen ist auch am Wahlsonntag die Beantragung der Briefwahlunterlagen im Zeitraum von 8 bis 15 Uhr zulässig. Die Ausstellung erfolgt dann aber direkt vom Wahlamt im Erdgeschoss bei Herrn Schwartz.

Bitte geben Sie am Wahlsonntag in den Wahllokalen keine Wahlbriefe ab, sondern werfen Sie sie bis spätestens 18 Uhr in die Rathausbriefkästen. Bei Aufgabe mit der Post sollte dies spätestens vor der Montagsleerung am 3. Juni 2024 erfolgen.

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