Kinderbetreuung

In Neuhausen gibt es derzeit 12 Kindertageseinrichtungen. Ein wichtiger Partner in der Kinderbetreuung ist außerdem der Tageselternverein. Vier Kindertagesstätten stehen unter der Trägerschaft der katholischen Kirche, zwei unter der Trägerschaft der evangelischen Kirche, der Sportkindergarten steht unter der Trägerschaft des TSV und fünf Kindertagesstätten werden von der Gemeinde Neuhausen getragen. Die Zusammenarbeit aller Träger und Leitungen ist sehr eng. 
Derzeit laufen die Planungen für ein weiteres Kinderhaus in der Waagenbauchaue. Es soll ein Haus mit ingesamt acht Gruppen entstehen.
Eine gute, verlässliche Kinderbetreuung und gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden sind Gemeinderat und Gemeindeverwaltung ein zentrales Anliegen. 
Die Platzvergabe für alle Kindertagesstätten aller Träger erfolgt zentral, mehrmals im Jahr, nach genau festgelegten, einheitlichen Kriterien. Bitte beachten Sie die pdf-Dateien am Ende der Seite.
Die Gemeinde Neuhausen trägt den Abmangel aller Einrichtungen zu 100 Prozent.

Die Kampagne "Erzieher werden" des Landes Baden-Württemberg.
 

12 Kindertagesstätten:
K​
S​
W​

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bei Tageseltern wird in Neuhausen auf den Fildern vom Tageselternverein koordiniert.
Die Gemeinde ist Modellkommune, das heißt die Förderung und die Auszahlung der Leistungen an die Tagespflegepersonen sowie die Abrechnung des Kostenbeitrags mit den Eltern erfolgt direkt durch die Gemeinde. Hierdurch ist eine schnelle Bearbeitung gewährleistet.

TiagR (Tagespflege in andern geeigneten Räumen):
Apfelkörnchen: Im TiagR „Apfelkörnchen“ in der Albstraße 8 stehen 9 Plätze für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren zur Verfügung. Eine Betreuung erfolgt Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr.

Ansprechpartnerin für Neuhausen ist
Margot Schiffler
Telefon +49711 469217727
Erreichbar ist sie auch per E-Mail.

Minikindergarten I Evangelische Kirchengemeinde

In einer betreuten Spielgruppe werden 10 Kinder zwischen 2 und drei jahren an 2 tagen in der Woche betreut.
Träger ist die Evangelische Kirchengemeinde.
Weitere Informationen: Minikindergarten Evangelische Kirchengemeinde.

Formulare I Anmeldungen

Anmeldung - Vergabe der Plätze - Entgelte

Alle 12 Kindertageseinrichtungen in Neuhausen haben in den vergangenen Jahren den umfassenden Neuerungen in den Qualitätsstandards mit kontinuierlichen Weiterentwicklungen Rechnung getragen. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren die Öffnungszeiten in vielen Einrichtungen erweitert. Es gibt sowohl Regelkindergärten, Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagsbetreuung (bis zu 10 Stunden).

Die Entgelte sind einheitlich und trägerunabhängig und werden nach Stundensätzen berechnet. Die Stundensätze betragen für die Regelbetreuung 1,16 Euro, für verlängerte Öffnungszeiten 1,45 Euro und für die Ganztagsbetreuung 1,73 Euro. Der Stundensatz im Krippenbereich beträgt 3,39 Euro. Das Entgelt wird berechnet anhand der gebuchten Stunden pro Woche mal dem Monatsfaktor 4,3. Der August ist jeweils beitragsfrei. Das Essensgeld wird separat über den Anbieter abgerechnet (Krippe 3,50 Euro pro Essen, Kindergarten 4,70 Euro pro Essen).

Eine Übersicht über die Entgelte in den einzelnen Kitas finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung oder Sie erfragen diese direkt bei der Einrichtungsleitung. 

Sofern Sie das Entgelt nicht selbst aufbringen können, können Sie beim Landratsamt Kreis Esslingen die Kostenübernahme beantragen.

Die Essensabnahme ist bei Ganztagsbetreuung verpflichtend.

Das Entgelt für die Betreuung wird günstiger, wenn in Ihrem Haushalt mehr als ein Kind unter 18 Jahren lebt.

Die Entgelte ab 01.09.2024

  • Regelbetreuung: 1,25 Euro
  • Verlängerte Öffnungszeiten: 1,56 Euro
  • Ganztagesbetreuung 1,88 Euro
  • Krippe 3,66 Euro

But (Übernahme der Kosten für das Mittagessen)

Sofern Sie die Kosten für das Mittagessen nicht selbst aufbringen können, können Sie die Übernahme von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) beim Jobcenter beantragen.

 

Anmeldungen für Krippe und Kindergarten sind getrennt voneinander vorzunehmen. Die Anmeldung erfolgt zentral bei Frau Harbauer. Mit dem Anmeldebogen ist immer auch der Zusatzbogen abzugeben.
Anmeldungen für die Krippe sind erst ab Geburt möglich. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für Krippenplätze mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei uns vorliegen müssen. Die Aufnahme in die Krippe kann ab dem Alter von 8 Wochen erfolgen. Ab dem Alter von zweieinhalb Jahren erfolgt keine Aufnahme mehr in die Krippe. Wenn Ihr Kind bereits bei einer Tagesmutter betreut wird, besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Krippe.
Anmeldungen für Kindergartenplätze sollten, wenn möglich, spätestens 6 Monate vor dem 3. Geburtstag vorliegen. Die Aufnahme in den Kindergarten kann ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Kinder, die eine Krippe besuchen, erhalten nicht automatisch einen Platz im Kindergarten der gleichen Einrichtung. Es ist eine separate Anmeldung erforderlich.

Die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt grundsätzlich nach Alter.
Die Vergabe der Krippenplätze erfolgt nach dem gewünschten Aufnahmemonat.

Für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen sowie Ganztagesplätzen im Kindergarten müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Sorgeberechtigten müssen nachweisen, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können. Dies kann beispielsweise durch Vorlage eine Arbeitgeberbescheinigung, einer Immatrikulationsbescheinigung, einer ärztlichen Bescheinigung oder durch Glaubhaftmachung dringender persönlicher Gründe erfolgen. Außerdem ist der Zusatzbogen zur Kita-Anmeldung auszufüllen, in welchem anzugeben ist, welcher Betreuungsbedarf besteht und aus welchen Gründen.

Es finden 3 zentrale Vergabetermine (in der Regel im Januar, im April und im September) im Jahr für die Vergabe der Kita-Plätze in allen Neuhäuser Einrichtungen statt. Die Termine werden rechtzeitig auf der Homepage und im Amtsblatt angekündigt. Berücksichtigt werden alle Anmeldungen, die rechtzeitig zum Vergabetermin vorliegen. Alle Familien erhalten im Anschluss an den Vergabetermin eine schriftliche Information, ob und in welcher Einrichtung ihrem Kind ein Platz angeboten werden kann.

Aktuell sind wir leider nicht in der Lage, allen Kindern mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Kindergartenplatz anbieten zu können. Die nächsten Plätze werden erst wieder nach den Sommerferien 2025 frei. Kinder, die bis Januar 2022 geboren und bereits angemeldet sind, haben ein Platzangebot erhalten. Alle anderen Familien werden benachrichtigt, sobald weitere Plätze zur Verfügung stehen. Die nächste Vergaberunde findet im April 2025 statt.

Geschwisterkinder werden bei der Wahl der Einrichtung bevorzugt.

Für Krippenplätze besteht derzeit nur eine geringe Wartezeit von einem Monat bis zu drei Monaten.

Ein Wechsel der Kita ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte entscheiden Sie sich daher bewusst für den Ihnen angebotenen Kita-Platz. Sollte der angebotene Platz nicht Ihren Wünschen entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, den Platz abzulehnen und auf ein späteres Angebot Ihres Wunschplatzes zu warten. 

In der Woche vom 17.03. bis 21.03.2025 wird wieder eine "Woche der offenen Kita" stattfinden, in der alle Kindertagesstätten in Neuhausen besichtigt werden können.

Bei Fragen gerne für Sie da: