Stellenanzeige Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) PDF
Ausbildungsvoraussetzungen
Mittlere Reife
Gute Deutschkenntnisse
Ausbildungsdauer
3 Jahre – Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich
Berufsbild
Verwaltungsfachangestellte sind für die gesamte Dauer der Ausbildung in den folgenden Ämtern der Verwaltung tätig:
Tätigkeiten
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im dualen System:
Der praktische Teil wird in den Ämtern der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern absolviert.
Der schulische Teil findet während der ersten beiden Ausbildungsjahre als Blockunterricht an der John-F.-Kennedy-Schule in Esslingen-Zell statt.
Im 3. Ausbildungsjahr erfolgt der 3-monatige Lehrgang zur Vorbereitung für die Abschlussprüfung an der Verwaltungsschule (Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart, Pfullingen oder Tübingen).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern nach dem Tarifvertrag des kommunalen öffentlichen Dienstes (TVöD).
Stellenanzeige Einführungspraktikum Public Management (m/w/d) (PDF)
Stellenanzeige Vertiefungspraktikum Public Management (m/w/d) (PDF)
Der Bachelorstudiengang „Public Management“ befähigt für die Arbeit im gehobenen Verwaltungsdienst in den öffentlichen Verwaltungen. So vielfältig wie die Arbeit dort, sind auch die Inhalte des Studiums. Diese reichen von rechtlichen Schwerpunkten über BWL bis hin zu Personal- und Organisationsmanagement.
Zulassungsvoraussetzungen:
Abitur oder Fachhochschulreife
Zusage einer Ausbildungsstelle
Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
Dauer
3,5 Jahre
Überblick
Studieninhalte
Bewerbungsverfahren
1.Die Online-Bewerbung für den Beginn des Einführungspraktikums am 01.09.2025 ist möglich bis zum 15.07.2025 über das gemeinsame Online-Bewerbungsportale der Hochschulen Ludwigsburg und Kehl.
Online-Portal Bewerbungen
2. Vorstellung bei den Wunschausbildungsstellen.
Hochschulen
Hochschule Kehl
Hochschule Ludwigsburg
In unseren Kindertagesstätten „Kinderhaus am Egelsee“, „Alfred-Delp-Weg", „Rohrspätzle“, „Nesthäkchen" und im Waldkindergarten haben Sie die Möglichkeit
zu absolvieren.
Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten ist bei einem mittleren Bildungsabschluss (Realschule) die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik, sowohl für die Praxisintegrierte Erzieherausbildung (PIA) als auch für die zweijährige Fachschulausbildung. Sie gilt auch als erstes Jahr der Erzieherausbildung. Das Vorpraktikum ist unbezahlt.
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre. Voraussetzung ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschule) für die Erzieherausbildung, ein Hauptschulabschluss für die Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten. Während der Schulwochen finden pro Woche durchschnittlich 20 Unterrichtsstunden an drei Tagen statt. An den restlichen beiden Tagen arbeiten die Auszubildenden in einer Kindertageseinrichtung unter fachlicher Anleitung und werden von der Schule betreut. In den Schulferien erfolgt der Einsatz in der Kindertagesstätte. Es besteht ein gesetzlicher / tariflicher Urlaubsanspruch, der Urlaub muss in den Kindergartenferien genommen werden. Es wird ein Ausbildungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen, es besteht Anspruch auf ein Ausbildungsentgelt. In den drei Ausbildungsjahren müssen Fremdpraktika in ergänzenden Altersgruppen absolviert werden. Bei dieser Form der Ausbildung entfällt das einjährige Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ beziehungsweise „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ verliehen.
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert drei Jahre. Die ersten beiden Jahre der Ausbildung erfolgen in der Fachschule mit einem Praxistag pro Woche. Während der zweijährigen Fachschulausbildung an der Schule für Sozialpädagogik müssen Praktika in unterschiedlichen sozialpädagogischen Institutionen abgeleistet werden. Die Praktika sind unbezahlt. In den Schulferien müssen keine Praktika abgeleistet werden. Im 3. Jahr schließt sich das (bezahlte) Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) an.
Die sozialpädagogische Einrichtung für das Anerkennungsjahr ist von den Absolventen (Schülern) selbst auszuwählen. Das Berufspraktikum wird von der Schule durch Praxisbesuche, Praxisberatung, Studientage und Fortbildungsveranstaltungen begleitet. Das Berufspraktikum endet mit einem Kolloquium. Für das Anerkennungsjahr wird ein Praktikantenvertrag mit der Gemeinde geschlossen, das Praktikum wird tariflich vergütet. Es besteht ein gesetzlicher, das heißt tariflicher Urlaubsanspruch. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ beziehungsweise „Staatlich anerkannter Erzieher“ beziehungsweise „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ verliehen.
Wir kooperieren unter anderem mit diesen Fachschulen für Sozialpädagogik:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Erzieher werden in Baden-Württemberg.