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Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg wurde zum 25.11.2023 geändert und beinhaltet wesentliche Änderungen zur Digitalisierung und Beschleunigung der Bauantragsverfahren.
Sämtliche Bauanträge sind ab sofort nicht mehr bei der Gemeinde Neuhausen einzureichen, sondern bei der Unteren Baurechtsbehörde.
Für Neuhausen ist dies das Landratsamt Esslingen, Amt 41 – Bauen und Naturschutz, 73726 Esslingen am Neckar.
Bis 31.12.2024 müssen die Anträge digital und in Papierform eingereicht werden.
Ab dem 01.01.2025 können Bauanträge ausschließlich digital eingereicht werden.
Die Untere Baurechtsbehörde des Landratsamtes Esslingen nimmt digitale Bauanträge nur noch über das digitale Bauamt (Viba-BW) an.
Formulare und Unterlagen zu Baugenehmigungsverfahren können über die Webseite des
Landkreises unter dem Suchbegriff Formulare und Merkblätter unter „Formulare B“ abgerufen werden.
Zukünftig werden nur die Angrenzer zum Bauantrag angehört, die durch die Baumaßnahme tatsächlich in ihren Rechten berührt sein können.
Deshalb müssen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei jeder Antragsform separat beantragt werden.
Gemeindeverwaltung: Telefon +49 7158 170042 oder per E-Mail.
Für Fragen steht auch die Untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne zur Verfügung unter Telefon +49 711 3902-42405, oder per E-Mail.