Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

auf Anfrage beim Standesamt

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate.
Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

  • Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): EUR 65,00
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

hängt vom Einzelfall ab

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Sie haben die Möglichkeit, sich an zwei verschiedenen Orten in Neuhausen standesamtlich trauen zu lassen: im Oberen Schloss und im Rathaus.

Standesamtliche Trauungen finden während der Öffnungszeiten statt.

Das Standesamt Neuhausen auf den Fildern bietet in den Monaten Mai bis Oktober an jedem dritten Samstag im Monat in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr (Beginn) Trautermine an. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Wunschtermin möglich ist.

Im Rathaus bieten wir Ihnen den Alois-Heiss-Saal (bis 30 Personen frei,
ab 31 Personen kostenpflichtig analog zum Oberen Schloss) an. 

Für eine standesamtliche Trauung im Oberen Schloss fallen Kosten in Höhe von 100 Euro an. 

Wenn Sie Samstags heiraten möchten, berechnen wir zudem einen Wochenend-Zuschlag von 100 Euro.

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg