Gemeindekasse

Die Gemeindekasse ist für die Abwicklung des gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehrs der Gemeinde zuständig.

Zu den Kassengeschäften, nach § 93 Abs. 1 Satz 1 GemO gehören

1. die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen

2. die Verwaltung der Kassenmittel

3. die Verwahrung von Wertgegenständen

4. die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege

Der Gemeindekasse obliegen außerdem die Verwaltung von Spendengeldern, die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge) sowie das Ausstellen von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Weitere Informationenerhalten Sie bei der Gemeindekasse