Vollmacht zur Ausweisabholung

Alternativbezeichnung: Ausweisabholung

Zur Abholung Ihres Ausweises können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgerbüro vorbei kommen.

Sollten Sie den Ausweis für jemand anderen abholen, benötigen Sie zur Abholung vom Ausweisinhaber eine Vollmacht sowie den bisherigen Ausweis.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Vollmacht zur Ausweisabholung"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


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