Grundsteuer
Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird als Realsteuer von den Gemeinden und Städten erhoben.
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agragrisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.
Kosten:
Der Hebesatz für die Grundsteuer wird vom Gemeinderat in der Hebesatzsatzung festgelegt.
Die Fälligkeit der Grundsteuer entsteht entweder jeweils zum 15. eines Quartals oder bei Jahreszahlung im Gesamtbetrag zum 1.7. jeden Jahres.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Steueramt
Grundsteuerreform:
Frühestens ab Mitte 2024 können die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2025 kalkuliert werden, da hierfür die neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanzamts nahezu vollständig vorliegen sollten.
Die neuen Hebesätze ab 2025 werden mit dem Gemeinderat beraten und in der Hebesatzsatzung festgesetzt und beschlossen. Erst dann steht der neue Zahlbetrag für Sie als Grundsteuerpflichtige fest. Bei Fragen zu den Messbeträgen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Finanzamt.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Grundsteuer"