Hausgeburt dem Standesamt melden
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Hausgeburt dem Standesamt melden"
Den Link zur Meldung Ihres Wasserstandes finden Sie unter den Top-Themen.
Standesbeamtin
Standesbeamtin
Es fand eine Hausgeburt statt und Sie
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.
Die Geburt wird dort beurkundet.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.
Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.
Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:
Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?
Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.
23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg