Mahnungen und Beitreibungen
Eine Mahnung wird auch als Zahlungserinnerung bezeichnet. Sie ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Die Mahnung ist Voraussetzung für den Verzug des Schuldners. Die Mahngebühr beträgt gemäß § 1 Abs. 1 Vollstreckungskostenordnung ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 4 Euro und höchstens 75 Euro.
Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf der Grundlage eines vollstreckbaren Titels.
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