Niederschlagswasser

Seit dem 11. März 2011 berechnen alle Kommunen in Baden-Württemberg die Abwassergebühr nicht mehr nach dem Frischwasserverbrauch, sondern nach den tatsächlich anfallenden Schmutz- und Niederschlagswasseranteilen.

Berechnung Niederschlagwasser
Bemessung nach Grundstückgröße und der Beschaffenheit der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Fläche. Grundlage hierfür ist der Flächenerfassungsbogen.

Jeder Grundstückeigentümer ist dazu verpflichtet, Änderungen der versiegelten Grundstücksflächen (welche an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen sind) ab einer Änderung von 5 qm unaufgefordert innerhalb eines Monats der Gemeinde Neuhausen mitzuteilen.

Änderungen sind zum Beispiel:

-        Veränderungen an bestehenden Gebäuden

-        Hofeinfahrt Erneuerung

-        Neuanlegung Außenanlagen

-        Anschluss einer Zisterne

-        Anlegung einer Versickerung-, Rückhalte- oder Teichanlage

-        Errichtung eines Carport
 

„Versiegelte Flächen“
„Versiegelte Flächen“ sind Flächen, von denen aus das Wasser nicht natürlich ins Erdreich versickern kann.

 Zu den Wasser- beziehungsweise Abwasserabrechnungen gelangen Sie über die Rathausdienstleistungen unter W.

 Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Steueramt.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Niederschlagswasser"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken