Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Das vorliegende Überprüfungsdokument enthält eine Darstellung der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung und deren Weiterentwicklung in den nächsten Jahren.
Die detaillierten Ausführungen können dem Überprüfungsdokument entnommen werden. Dieses kann im Zeitraum vom 15.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 eingesehen werden.
Auf den Homepages der nachfolgend aufgeführten Kommunen kann das Dokument abgerufen werden:
Gemeinde Altbach, Gemeinde Deizisau, Gemeinde Denkendorf, Stadt Esslingen am Neckar, Stadt Filderstadt, Stadt Leinfelden-Echterdingen, Gemeinde Neuhausen auf den Fildern, Stadt Ostfildern, Gemeinde Schönaich, Gemeinde Steinenbronn, Landeshauptstadt Stuttgart, Landratsamt Böblingen, Landratsamt Esslingen.
Einzusehen ist das Überprüfungsdokument während der Öffnungszeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Referat 54.1 (Einlass über die Pforte am Haupteingang, Gebäudeteil A) sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ist das Überprüfungsdokument dauerhaft einsehbar.
Stuttgart, 12.07.2024
Regierungspräsidium Stuttgart