Erschließungsbeiträge

Geltendmachung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands, die der Gemeinde für die Herstellung von Erschließungsanlagen entstehen. Insbesondere öffentliche Straßen und Wege, die der Nutzung von Grundstücken zu Wohn- oder Gewerbezwecken dienen.

Bei Fragen zu Auskünften bitte genaue Anschrift des Grundstücks und gegebenenfalls Vollmacht der Eigentümer bereithalten.

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