Erschließungsbeiträge
Geltendmachung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands, die der Gemeinde für die Herstellung von Erschließungsanlagen entstehen. Insbesondere öffentliche Straßen und Wege, die der Nutzung von Grundstücken zu Wohn- oder Gewerbezwecken dienen.
Bei Fragen zu Auskünften bitte genaue Anschrift des Grundstücks und gegebenenfalls Vollmacht der Eigentümer bereithalten.