ANV - Arbeitsgemeinschaft Neuhausener Vereine
Arbeitsgemeinschaft
§ 2 Grundsätze, Zweck und Aufgaben
Der Verein ist ein Zusammenschluss örtlicher Vereine, hier ansässiger Ortsgruppen übergeordneter Vereine und ihnen gleichgestellter örtlicher Organisationen sowie von Einzelpersonen.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde, Kultur und des traditionellen Fasnet-Brauchtums. Diese Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch
Förderung und Organisation der Zusammenarbeit der in Neuhausen tätigen Vereine, Verbände und Institutionen,
Planung und Durchführung von traditionellen Ortsfesten und Veranstaltungen wie die Neuhäuser Bierwecketse und
Planung und Unterstützung von gemeinsamen Kultur- und Fasnetsveranstaltungen der örtlichen Vereine.
Aufgabe des Vereins ist es auch, die angeschlossenen Vereine und Organisationen bei der Wahrnehmung gemeinsamer Interessen (insbesondere Verhandlungen zum Beispiel mit der Gemeinde, Behörden, Verbänden, Vereinigungen), bei der Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien, bei der Vertretung in Einrichtungen der Gemeinde Neuhausen (Partnerschaftskomitee, Jugendhausbeirat, Öffentliche Katholische Bücherei etc.) zu unterstützen. Daneben hat der Verein die Aufgabe einen Veranstaltungskalender aufzustellen und abzustimmen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.